DGK-Schirmherrschaft

Seit dem 01. Oktober 2019 konzentriert sich die DGK-Schirmherrschaft ausschließlich auf die Veröffentlichung von Fortbildungsveranstaltungen. Die stellvertretende Beantragung auf Anerkennung durch die Landesärztekammern ist nicht mehr teil unseres Angebotes.

Beantragen Sie hier die Schirmherrschaft der DGK, um die Veröffentlichung von Fortbildungen über unsere weit greifenden Medien wie bspw. den DGK-Newsletter und die Cardio News, die regelmäßig an die rund 11.000 Mitglieder der DGK versendet werden, zu erreichen.
Wir werden Ihren Antrag nach Erhalt über das Antragsformular unserem sachverständigen Gremium für Schirmherrschaften zur inhaltlichen Prüfung zusenden. Da die Prüfung aller eingesendeten Programme einige Tage in Anspruch nehmen kann liegt es auch im Interesse der Antragssteller, dass die Beantragung frühzeitig erfolgt, auch um ggf. Korrekturen zu ermöglichen.

Bitte achten Sie bei der Antragsstellung darauf, dass die folgenden Informationen in Ihrem eingereichten Programm(-entwurf) vorhanden sind:

  • Titel, Datum und Ort der Veranstaltung
  • Namen und Klinik/Praxis/Standort der Wissenschaftlichen Leitung bzw. Vorsitzenden (wenigstens ein/e wissenschaftliche/r Leiter/in bzw. Vorsitzende/r muss Mitglied der DGK sein)
  • Namen und Standorte der Referenten (wenn die Zusammensetzung der Referenten noch nicht final ist, einen vorläufigen Stand oder N.N. angeben)
  • Vortragsstruktur / Vortragstitel (genaue Zeitangaben sind nicht zwingend notwendig; wenn möglich mit Zuordnung der Referenten)
  • Informationen zum Organisator / Veranstalter (Firmen-/Klinikname, Kontakt)
  • Offenlegung von Sponsoring / Spenden im Programm-PDF oder online (in diesem Fall bitte den entsprechenden Link auf Seite 5, Datei-Upload, des Antragsformulars angeben); Sollte die finale Zusammensetzung von Sponsoren und Unterstützungssummen bei der Antragsstellung noch nicht bekannt sein, geben Sie bitte einen vorläufigen Stand an.

Voraussetzungen für das Gremium zur Vergabe der DGK-Schirmherrschaft:

  • Das eingereichte Programm zur Veranstaltung erfüllt die o.g. Anforderungen
  • Die Produktneutralität der Inhalte muss bei gesponserten Veranstaltungen gewährleistet sein. Folglich sind Beschreibungen und die Nennung von Produktnamen in den Titeln der Vorträge und Referate (entsprechend der Handhabung der LÄKn) ausgeschlossen.
  • Jedwede Beteiligung der Industrie wird seitens des Veranstalters offengelegt, wirtschaftliche Eigeninteressen sollten ausgeschlossen sein; der Veranstalter bestätigt, dass durch die Industrie keine inhaltliche Einflussnahme erfolgt.
  • Bei Veranstaltungen mit nur einem Sponsor soll die inhaltliche Unabhängigkeit der Veranstaltung bspw. mit dem folgenden Passus in Ihrem Programm(-entwurf) kenntlich gemacht werden: „Der/die Sponsor/en hat/haben keinen Einfluss auf die Wahl der Themen, Referenten, Inhalte und Präsentationformate“.

Arbeitsgruppen-Schirmherrschaften:

Sie können momentan zusätzlich bis zu 2 Schirmherrschaften unserer mitgliederstärksten Arbeitsgruppen – AG 1 Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP)  bzw. AG 6 Interventionelle Kardiologie (AGIK) – beantragen.

Voraussetzungen für die Vergabe der Arbeitsgruppen-Schirmherrschaft(en):

  • Die Schirmherrschaft der DGK wurde beantragt und erteilt.
  • Wenigstens ein/e wissenschaftliche/r Leiter/in bzw. Vorsitzende/r ist Mitglied der jeweiligen DGK-Arbeitsgruppe.
  • Ein Großteil der Vorträge hat den jeweiligen fachlichen Schwerpunkt „Elektrophysiologie/Rhythmologie“ und/oder „Interventionelle Kardiologie“ zum Inhalt.

>> Übersicht aller Schirmherrschaftsoptionen